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5 Regeln zum UV-Schutz auf dem Bau

15. Juni 2020

Handeln, bevor es brennt

Der Sommer kommt, doch auch die Frühlingssonne hat es bereits in sich. Mit fünf zentralen Verhaltensregeln will die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) die Ausbreitung des weißen Hautkrebses auf dem Bau und bei den baunahen Dienstleistungen eindämmen. Dazu haben ihre Experten wichtige Präventionshinweise jeweils auf einen Punkt gebracht und zu einem Paket geschnürt – die BG BAU wirbt nun um Beachtung dieser Hinweise.

Plakat der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mit den wichtigsten Tipps zum UV-Schutz. Foto: BG BAU

Ziel ist es, Unternehmen und Beschäftigte des Baugewerbes zu sensibilisieren und ihre Gesundheit zu schützen. Denn schon seit einigen Jahren ist bei den Versicherten der BG BAU Hautkrebs die Berufskrankheit Nummer 1. „Die gute Nachricht ist: Vor Hautkrebs kann man sich schützen. Je früher man damit beginnt, umso besser“, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. „Klar ist aber auch, dass nackte Oberkörper und Sonnenbäder auf dem Gerüst der Vergangenheit angehören müssen. Denn die Haut vergisst und verzeiht nichts.“

Sonne meiden und möglichst Schatten aufsuchen, beim Arbeiten auf langärmelige Kleidung und eine Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz achten, UV-Schutzcreme verwenden und regelmäßig zur Vorsorge gehen – so lauten kurz gefasst die fünf zentralen Tipps der BG BAU. Dazu hat sie entsprechende Informationsmaterialien erstellt, die sie auf ihrer Themenwebsite zum UV-Schutz zum kostenlosen Download anbietet.

 

Arenz: „Direkte Sonne sollte, wo möglich, gemieden werden. Wer bei der täglichen Arbeitsroutine darauf achtet, sich nicht ungeschützt der direkten Sonne auszusetzen und das Thema UV-Schutz auch bei der Arbeitsorganisation beachtet, macht bereits vieles richtig.“ Insbesondere die Zeit zwischen 11.00 und 16.00 Uhr sollten die Beschäftigten, wenn möglich, im Schatten verbringen. Zum persönlichen Schutz gehört auch, langärmelige Kleidung und einen Helm mit Nackenschutz zu verwenden sowie unbedeckte Körperstellen mit UV-Schutzcreme einzucremen. Dabei gilt: Mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser noch 50 verwenden.

 

Durch den Klimawandel könnte es nach Simulationen wärmer und trockener in Deutschland werden. Mehr sonnige Tage führen zu mehr Tagen mit hohen Werten ultravioletter (UV) Strahlen. Die Zahl UV-bedingter Hautkrebs-Erkrankungen nimmt seit Jahren zu, wie das Bundesamt für Strahlenschutz feststellt. Besonders hoch ist die Gefahr an weißem Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratose) zu erkranken für Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten. Dazu gehören Beschäftigte der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen, zum Beispiel im Bereich der Gebäudereinigung. Seit Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 ist der weiße Hautkrebs die häufigste angezeigte Berufskrankheit.

 

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