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DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2018/2019 zeigt Lücken beim Brandschutz

14. Januar 2019

Fluchtweg unbekannt

Fast drei von zehn Mittelständlern haben Defizite beim Brandschutz. Das ist ein Ergebnis des DEKRA Arbeitssicherheitsreports 2018/2019. Zahlreiche Betriebe (28 Prozent) unterlassen laut einer forsa-Umfrage im Auftrag von DEKRA die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Brandschutz-Unterweisung. Dabei müssen alle Mitarbeiter wissen, wie sie Bränden vorbeugen, wie sie sich bei Feuer zu verhalten haben und wo lebensrettende Fluchtwege verlaufen.

Brandschutz
Das Institut forsa hat im Auftrag von DEKRA repräsentativ bundesweit 300 Entscheider aus Arbeitsschutz oder Personal in Unternehmen zwischen zehn und 500 Mitarbeitern befragt. In 14 Prozent der befragten Unternehmen unterbleibt die Brandschutz-Unterweisung komplett. In weiteren 14 Prozent der Betriebe finden diese Maßnahmen nicht regelmäßig statt. „Die richtige Vorbereitung auf einen Brandfall kann über Leben und Tod entscheiden“, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des DEKRA Fachbereichs „Mensch & Gesundheit“.

 

„Wer zum Beispiel den Fluchtweg nicht kennt, befindet sich während eines Feuers in höchster Gefahr. Brandschutz-Übungen simulieren einen Ernstfall, der selten eintritt. Sie sollten aber selbstverständlich sein – wie das Anlegen des Sicherheitsgurtes im Fahrzeug.“ Unterlässt ein Arbeitgeber die Brandschutz-Unterweisung, verstößt er im Übrigen gegen das Gesetz (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; § 4 DGUV Vorschrift 1). Zur Unterweisung gehört das richtige Verhalten im Brandfall wie Alarmierung, Brandbekämpfung und Evakuierung.

 

Auch auf die Vorbeugung gegen Brände muss der Arbeitgeber hinweisen: beispielsweise Gefahren durch Elektrogeräte, Kerzen in Büros oder die Funktionsweise von Brandschutztüren. Der neue DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2018/2019, der in diesen Tagen erscheint, zeigt Potenziale im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf. Schwerpunkte des Reports sind zentrale Elemente wie die Gefährdungsbeurteilung, insbesondere die psychische Gefährdungsbeurteilung, sowie Unterweisungspflichten. Denn für DEKRA heißt das Ziel auch beim Arbeitsschutz „Vision Zero“ – das Ziel von null tödlichen Unfällen.

 

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