SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz dauerhaft berücksichtigen
Fast alle deutschen Arbeitgeber müssen die Gefährdungsbeurteilungen in ihren Betrieben aktualisieren, wenn sie ihre Mitarbeiter schützen und rechtssicher weiterarbeiten wollen. Daran erinnert die Expertenorganisation DEKRA vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Denn die neuen Risiken durch den Erreger SARS-CoV-2 betreffen alle Betriebe, in denen Menschen zusammenkommen und Infektionsgefahren bestehen.

„Die Corona-Pandemie hat die meisten Betriebe völlig unvorbereitet getroffen, das macht gesundes und sicheres Arbeiten in diesen Tagen zu einer Aufgabe, die schwieriger geworden, aber nicht unlösbar ist“, beobachtet Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereiches Mensch & Gesundheit bei DEKRA. „Die Unternehmer müssen vor dem SARS-CoV-2-Hintergrund alle Prozesse systematisch durchleuchten und auf den Prüfstand stellen, um weiterhin ihrer wichtigsten Arbeitgeberpflicht nachkommen zu können, nämlich die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.“
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