Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert
Das vollständig überarbeitete und aktualisierte Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“, ist am 1. April in Kraft getreten und ersetzt die alte UVV Bauarbeiten. Die neue Regelung formuliert klarer, übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau.

Die UVV Bauarbeiten, auch als DGUV Vorschrift 38 bezeichnet, hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuches überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche wie etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen, dem Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neuen Projektbeteiligten und Infrastrukturen – aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.
Schreiben Sie einen Kommentar