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BG-BAU: Elektronische Lohnnachweise bis 16. Februar melden

11. Februar 2021

Digitaler Lohnnachweis ist Berechnungsgrundlage für den BG BAU-Beitrag

Einmal im Jahr müssen Unternehmen Arbeitsentgelte und geleistete Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherungsträger übermitteln. Diese Lohnnachweise dienen als Berechnungsgrundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Abgabefrist für das Jahr 2020 endet am 16. Februar 2021. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin.

Seit 2019 werden die jährlichen Lohnnachweise ausschließlich elektronisch übermittelt. Damit wurde das Meldeverfahren für Unternehmen deutlich vereinfacht. Denn der digitale Lohnnachweis ist nicht nur sicher, sondern auch komfortabel. Bis zum 16. Februar haben die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen Zeit, die Lohnnachweise für das Jahr 2020 an die BG BAU zu melden. Für die Meldung kann das Entgeltabrechnungsprogramm des Unternehmens verwendet werden.

Mit dem elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherungsträger melden Unternehmen für das zurückliegende Jahr die Anzahl ihrer Beschäftigten, das an sie gezahlte Arbeitsentgelt sowie die dafür geleisteten Arbeitsstunden. Dieses gilt auch für Aushilfen, Teilzeitkräfte oder Auszubildende. Voraussetzung für die Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises ist, dass das Unternehmen zuvor einen Stammdatenabruf durchgeführt hat. Hierbei müssen Unternehmen ihre Beschäftigten zur jeweils zutreffenden Gefahrtarifstelle zuordnen. Nachweispflichtig sind Entgelte bis zu einer Höhe von 76.440,00 Euro. Die Meldepflicht entfällt für Unternehmen, die im Jahr 2020 keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Aushilfen beschäftigt haben.

Der digitale Lohnnachweis ist die Berechnungsgrundlage für den Beitrag an die BG BAU. Es ist wichtig, dass die Unternehmen die Abgabefrist für die Meldung einhalten. Andernfalls müssen Unfallversicherungsträger die Bruttoarbeitsentgelte schätzen und der Beitragsberechnung zugrunde legen. Im Gegensatz zu Arbeitsentgelten und Gefahrtarifstellen werden die gemeldeten Arbeitsstunden nicht zur Berechnung des Beitrags zur Unfallversicherung herangezogen. Diese Angaben wirken sich aber auf die Zuweisung des Unternehmens zum jeweiligen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuungsmodell aus.

Weitere Tipps und Informationen zum Lohnnachweis 2020 finden sich auf der Webseite der BG BAU.

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