DEKRA mit Empfehlungen für sicheres Arbeiten während der Pandemie
SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz dauerhaft berücksichtigen
Fast alle deutschen Arbeitgeber müssen die Gefährdungsbeurteilungen in ihren Betrieben aktualisieren, wenn sie ihre Mitarbeiter schützen und rechtssicher weiterarbeiten wollen. Daran erinnert die Expertenorganisation DEKRA vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Denn die neuen Risiken durch den Erreger SARS-CoV-2 betreffen alle Betriebe, in denen Menschen zusammenkommen und Infektionsgefahren bestehen.
Gefragt sind Arbeitssicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gleichermaßen: Denn die Schutzmaßnahmen betreffen organisatorische, technische und medizinische Maßnahmen. Auch die psychischen Gefährdungen von Mitarbeitern, die bei der Arbeit einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, müssen gesondert erfasst und bewertet werden. Das erwähnt ausdrücklich der neue „SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz ebenfalls vorgeschrieben.
Weitere Informationen über die Gefährdungsbeurteilung sind auf den Webseiten der DEKRA zu finden.
DEKRA mit Empfehlungen für sicheres Arbeiten während der Pandemie
SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz dauerhaft berücksichtigen
Fast alle deutschen Arbeitgeber müssen die Gefährdungsbeurteilungen in ihren Betrieben aktualisieren, wenn sie ihre Mitarbeiter schützen und rechtssicher weiterarbeiten wollen. Daran erinnert die Expertenorganisation DEKRA vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Denn die neuen Risiken durch den Erreger SARS-CoV-2 betreffen alle Betriebe, in denen Menschen zusammenkommen und Infektionsgefahren bestehen.
Gefragt sind Arbeitssicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gleichermaßen: Denn die Schutzmaßnahmen betreffen organisatorische, technische und medizinische Maßnahmen. Auch die psychischen Gefährdungen von Mitarbeitern, die bei der Arbeit einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, müssen gesondert erfasst und bewertet werden. Das erwähnt ausdrücklich der neue „SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz ebenfalls vorgeschrieben.
Weitere Informationen über die Gefährdungsbeurteilung sind auf den Webseiten der DEKRA zu finden.
Aktuelle Ausgabe
02/2024
Elektro-Fahrzeuge und Brandschutz im Unternehmen ist ein Thema, das bei Zunahme der E-Autos sicher auf großes Interesse trifft. Immer mehr Unternehmen setzen darauf, ihre Firmen-Flotten mit Elektro-Fahrzeugen zu ergänzen. Viele Unternehmen planen sogar eine komplette Umrüstung, Grundsätzlich besteht bei unbeschädigten E-Auto-Akkus keine Gefahr der Selbstentzündung.
DEKRA mit Empfehlungen für sicheres Arbeiten während der Pandemie
SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz dauerhaft berücksichtigen
Fast alle deutschen Arbeitgeber müssen die Gefährdungsbeurteilungen in ihren Betrieben aktualisieren, wenn sie ihre Mitarbeiter schützen und rechtssicher weiterarbeiten wollen. Daran erinnert die Expertenorganisation DEKRA vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Denn die neuen Risiken durch den Erreger SARS-CoV-2 betreffen alle Betriebe, in denen Menschen zusammenkommen und Infektionsgefahren bestehen.
Gefragt sind Arbeitssicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gleichermaßen: Denn die Schutzmaßnahmen betreffen organisatorische, technische und medizinische Maßnahmen. Auch die psychischen Gefährdungen von Mitarbeitern, die bei der Arbeit einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, müssen gesondert erfasst und bewertet werden. Das erwähnt ausdrücklich der neue „SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz ebenfalls vorgeschrieben.
Weitere Informationen über die Gefährdungsbeurteilung sind auf den Webseiten der DEKRA zu finden.
DEKRA mit Empfehlungen für sicheres Arbeiten während der Pandemie
SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz dauerhaft berücksichtigen
Fast alle deutschen Arbeitgeber müssen die Gefährdungsbeurteilungen in ihren Betrieben aktualisieren, wenn sie ihre Mitarbeiter schützen und rechtssicher weiterarbeiten wollen. Daran erinnert die Expertenorganisation DEKRA vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Denn die neuen Risiken durch den Erreger SARS-CoV-2 betreffen alle Betriebe, in denen Menschen zusammenkommen und Infektionsgefahren bestehen.
Gefragt sind Arbeitssicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gleichermaßen: Denn die Schutzmaßnahmen betreffen organisatorische, technische und medizinische Maßnahmen. Auch die psychischen Gefährdungen von Mitarbeitern, die bei der Arbeit einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, müssen gesondert erfasst und bewertet werden. Das erwähnt ausdrücklich der neue „SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz ebenfalls vorgeschrieben.
Weitere Informationen über die Gefährdungsbeurteilung sind auf den Webseiten der DEKRA zu finden.