- Fachbeitrag
Arbeitnehmer sinnvoll schützen
Gewalt am Arbeitsplatz
Arbeitgeber sind verpflichtet, mit einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken auch in Hinblick auf Gewalt für ihre Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen, passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Im ersten Schritt ist zu prüfen, wie und durch welche Arbeitsbedingungen Beschäftigte von Gewalt betroffen sein können. Welchen Gefährdungen sind sie bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt? Haben sie Kundenkontakte oder Umgang mit schwierigen Personengruppen? Sind sie an einem Einzelarbeitsplatz tätig? Haben sie Umgang mit Geld oder Wertgegenständen? Hierzu können persönliche Gespräche mit den Beschäftigten, Workshopverfahren oder auch anonyme Befragungen genutzt werden. Sind die Risiken erhoben worden, müssen im nächsten Schritt Maßnahmen abgeleitet werden, um die Gefährdungen zu vermeiden oder das Risiko so weit wie möglich zu minimieren.
„Diese Maßnahmen sind nach dem sogenannten TOP-Prinzip abzuleiten. Das heißt technische Maßnahmen sollten vor organisatorischen und diese wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen umgesetzt werden. Wir sprechen auch von der Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz“, sagt Anne Gebhardt vom Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG).
Beispiele für Maßnahmen auf der technischen Ebene
Alarmsysteme, Fluchtmöglichkeiten und Rückzugsräume, eine gute Beleuchtung, Trennung von Personal und Kundschaft durch Sicherheitsglasscheiben, Vermeidung gefährlicher Gegenstände, Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten bei gefährlichen Alleinarbeitsplätzen.
Beispiele für Maßnahmen auf Ebene der Organisation
Erfassung, Dokumentation und Analyse der Gewaltvorfälle, Notfallplan aufstellen, Rettungs- und Meldekette sowie klare Verhaltensstandards festlegen und darin unterweisen, Alleinarbeit vermeiden, Deeskalationspausen ermöglichen, Verhaltensstandards für die Kundschaft oder externe Personen festlegen (Hausordnung), Vollzug des Hausrechtes organisieren zum Beispiel durch einen Sicherheitsdienstleister oder geschulte Mitarbeitende, psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer bestimmen, ausbilden und regelmäßig fortbilden lassen.
Beispiele für Maßnahmen auf der persönlichen Ebene
Beschäftigte qualifizieren zum Beispiel zu Kommunikationsfähigkeit, Deeskalationstechniken, Wahrnehmungsschulung, auf funktionelle Arbeitskleidung achten, keine verletzungsträchtigen, großen Schmuckstücke tragen, regelmäßige Teamsitzungen abhalten, um Erfahrungen auszutauschen, sich abzusprechen und Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Wichtig ist auch, dass eine regelmäßige Unterweisung zum Verhalten bei Gewaltvorfällen stattfindet.
Um die Beschäftigten dauerhaft vor Gewalt bei der Arbeit zu schützen, müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig die Arbeitsbedingungen beurteilen und die abgeleiteten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit prüfen. Bei Bedarf müssen Anpassungen für eine sichere und gesunde Gestaltung der Arbeit vorgenommen werden. Informationen für Arbeitgebende zur Prävention von Gewalt bietet auch die Homepage der Kampagne #GewaltAngehen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Weitere führende Literatur
Gewalt am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema für die gesetzliche Unfallversicherung. Denn Betroffene haben oft unter körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen zu leiden. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) konzipiert Seminare und Workshops zur Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz und führt sie durch. Es entwickelt branchenspezifische Gewaltpräventions- und Deeskalationsprogramme und arbeitet an wissenschaftlichen Projekten mit, die sich mit besonderen Erscheinungsformen von Gewalt am Arbeitsplatz und zielführenden Präventionsmöglichkeiten befassen. Außerdem berät das Institut Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Unternehmen und Einrichtungen zu diesem Thema.
Das Infoblatt in der Reihe „Aus der Arbeit des IAG“ beschreibt Hintergründe und Aktivitäten in kompakter Form.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
10117 Berlin