• Fachbeitrag

Die Gefährdungen sind von Einsatzort zu Einsatzort verschieden

In diesem Jahr hat der ADAC einen Warnwesten-Test veröffentlicht. Erschreckendes Ergebnis: 60 Prozent aller Westen reflektierten kaum oder gar nicht. Alle durchgefallenen Modelle waren Billigkäufe aus dem Internet. Warnwesten gehören in jedes Auto und für viele Angestellte zu den wichtigsten Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) im Arbeits­einsatz. Sie reichen für die meisten allgemeinen Tätigkeiten als Warnschutz aus, solange keine besonderen Gefährdungen vorliegen. Sie müssen allen Anforderungen der EN ISO 20471 „Warnschutz“ (Klasse 1 und 2) entsprechen.

Warnweste ist nicht gleich Warnweste

Sichere Produktauswahl
Bei der Produktwahl sollten Unternehmen kein Risiko hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben eingehen. Im Technischen Handel bekommen sie zuverlässige Expertise und eine Beratung, die auf ihre Branche und deren spezifische Anforderungen zugeschnitten ist.
Wolfgang Möwius, Vorsitzender der Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“ im VTH Verband Technischer Handel e.V., erklärt: „Der Technische Handel stellt bei Auswahl und Beschaffung sicher, dass Westen wirklich die Norm EN ISO 20471 erfüllen, nicht nur die Angabe der Norm. Dazu führt der Händler eigene Tests oder Stichprobenprüfungen durch.“

Wenn Westen nicht mehr ausreichen
Die Betriebe sollten sich auch ihrer eigenen Verantwortung bewusst sein. Schon aus rechtlichen Gründen müssen sie immer eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und danach entscheiden. Bei höherem Gefährdungsgrad ist die Warnweste nicht mehr ausreichend. Dann muss eine den ganzen Körper bedeckende Warnschutzkleidung für die Mitarbeiter beschafft werden. Einheitliche Lösungen für alle Branchen sind dabei nicht praktikabel, weil die Gefährdungen je nach Tätigkeit und Ort stark variieren. Dort, wo Mitarbeiter gleich mehreren Risiken ausgesetzt sind, gilt der sogenannte Multinormschutz derzeit als modernster und wirtschaftlich sinnvollster Standard, da er den Bedarf an verschiedenen Einzelkleidungen ersetzt.

Neue technische Entwicklungen
Es gibt aktuell mehrere technologische Entwicklungen, die das Potenzial haben, Warnschutz noch sicherer zu machen. Dazu zählen Textilien mit integrierten LEDs oder aktiver Beleuchtung, die die Sichtbarkeit unabhängig von Fremdlicht deutlich erhöhen.
Auch Sensorik-Lösungen, die Bewegungen, Körperdaten oder Umgebungsbedingungen erfassen und in Echtzeit Warnsignale senden, gewinnen an Bedeutung. Parallel werden Hochleistungsfasern entwickelt, die leichter, atmungsaktiver und gleichzeitig widerstandsfähiger sind.
Warnwesten gehören in vielen Arbeitsbereichen längst zur grundlegenden Schutzausrüstung – und zwar immer dann, wenn Beschäftigte Gefahr laufen, übersehen zu werden. Besonders deutlich zeigt sich das im Straßenverkehr: Auf Baustellen, beim Abschleppdienst, bei der Straßenreinigung oder beim Müllabfuhrbetrieb ist die leuchtende Schutzkleidung unverzichtbar.
Doch auch abseits öffentlicher Straßen sind Warnwesten häufig Pflicht. Auf Betriebshöfen, in Logistikzentren oder Lagerhallen, in denen Gabelstapler oder Lkw im Dauereinsatz sind, sorgt die auffällige Kleidung dafür, dass Mitarbeitende auch in unübersichtlichen Situationen gut erkennbar bleiben.
Eine wichtige Rolle spielt zudem die Witterung. Bei Dunkelheit, Nebel, Regen oder Schneefall – aber auch in schlecht ausgeleuchteten Arbeitsbereichen – erhöht eine Warnweste die Sichtbarkeit entscheidend.
In einigen Branchen ist sie sogar fester Bestandteil des Sicherheitskonzepts: etwa auf Bahnanlagen, an Flughäfen oder in Häfen, wo Mitarbeiter ständig im Umfeld schwerer Fahrzeuge und Maschinen tätig sind.
Rechtlich ist der Einsatz klar geregelt. Die PSA-Benutzungsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Schutzkleidung bereitzustellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung das notwendig macht.
Die DGUV-Regeln wiederum definieren konkrete Einsatzbereiche und Anforderungen an Warnkleidung. Entscheidend bleibt jedoch in allen Fällen dasselbe: Immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass Beschäftigte übersehen werden, gehört die Warnweste zum Pflichtprogramm.

Text: Redaktion ErgonomieMarkt