• Fachbeitrag

Ein oft unterschätzter Unterschied mit klaren Folgen

In vielen Betrieben tragen Mitarbeiter täglich spezielle Kleidung. Doch während der Begriff Berufskleidung meist selbstverständlich verwendet wird, ist oft unklar, wann es sich tatsächlich um Schutzkleidung handelt – und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Dabei ist die Unterscheidung nicht nur eine Frage der Definition, sondern zentral für Sicherheit, Haftung und Kostenverteilung. In diesem Fachbeitrag für den ErgonomieMarkt zeigen wir die generellen Unterschiede auf.

Berufskleidung ist keine Schutzkleidung

Funktion und Zweck
Berufskleidung – auch Arbeitskleidung genannt – dient in erster Linie der äußeren Erscheinung, der Hygiene oder dem Schutz der privaten Kleidung. Sie ist ein Symbol für Professionalität und Zugehörigkeit: Kochjacken, Pflegerhosen oder Handwerkshemden schaffen Wiedererkennungswert und Vertrauen. Schutzfunktionen gegen Gefahren am Arbeitsplatz besitzt sie in der Regel nicht.
Ganz anders verhält es sich bei der Schutzkleidung. Sie ist Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und soll Trägerinnen und Träger vor konkreten Risiken bewahren – etwa vor Hitze, Chemikalien, Schnittverletzungen oder Infektionen. Entsprechend unterliegt sie strengen Normen und Prüfungen. Erst wenn Kleidung eine nachweisbare Schutzwirkung erfüllt, darf sie als Schutzkleidung gelten.

Rechtliche Verpflichtungen
Der Unterschied hat spürbare rechtliche Folgen. Schutzkleidung ist Pflicht, sobald Gefährdungen im Arbeitsumfeld nicht durch andere technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können. Arbeitgeber müssen sie bereitstellen, instand halten und reinigen – auf eigene Kosten. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Beschäftigten in die richtige Nutzung einzuweisen.
Bei Berufskleidung sieht das anders aus: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung besteht nur in Ausnahmefällen – etwa, wenn besondere Hygienevorschriften gelten oder eine erhebliche Verschmutzungsgefahr besteht. Ansonsten kann der Arbeitgeber zwar eine einheitliche Dienstkleidung anordnen, muss sie aber in der Regel nicht bezahlen oder pflegen.
Diese Normen sichern die Wirksamkeit, Haltbarkeit und Trageeigenschaften. Berufskleidung hingegen unterliegt keiner solchen Zertifizierung – es sei denn, sie ist zugleich PSA.

Beispiele aus der Praxis
Im Gesundheitswesen etwa tragen Pflegekräfte oft Bereichs- oder Dienstkleidung, die der Hygiene und Erkennbarkeit dient. Kommt jedoch der Umgang mit infektiösem Material hinzu, ist zusätzliche Schutzkleidung wie Einmalkittel, Handschuhe oder Schutzbrillen vorgeschrieben. Ähnlich verhält es sich in der Industrie: Ein Mechaniker trägt womöglich Arbeitslatzhosen als Berufskleidung – aber sobald Funkenflug oder chemische Gefahrstoffe ins Spiel kommen, ist geprüfte Schutzkleidung Pflicht.

Schutzklassen und Normen
Schutzkleidung unterliegt in der Regel klar definierten europäischen Normen, die ihre Schutzwirkung, Haltbarkeit und Trageeigenschaften sicherstellen. So legt etwa die EN ISO 13688 die allgemeinen Anforderungen an Schutzkleidung fest – von ergonomischen Aspekten über Kennzeichnung bis hin zu gesundheitlichen Unbedenklichkeiten der Materialien. Für spezielle Einsatzbereiche existieren weitere, spezifische Normen: Die EN 469 regelt beispielsweise die Anforderungen an Schutzkleidung für Feuerwehrleute, während die EN 343 Schutz vor Regen und Nässe definiert. Besonders im Straßen- und Bauwesen ist die EN 471 beziehungsweise die aktuelle EN ISO 20471 maßgeblich, die die Anforderungen an Warnschutzkleidung mit hoher Sichtbarkeit beschreibt.
Diese Normen gewährleisten, dass Schutzkleidung ihren Zweck zuverlässig erfüllt und den Träger in gefährlichen Situationen wirksam schützt. Berufskleidung hingegen ist nicht normpflichtig – sie unterliegt keiner solchen Zertifizierung, es sei denn, sie zählt aufgrund ihrer Funktion gleichzeitig zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). In diesem Fall muss auch sie den entsprechenden Normvorgaben entsprechen.

Text: Redaktion ErgonomieMarkt