- Fachbeitrag
Organisation und Unterweisung gehen hier Hand in Hand
Keine Winterpause auf der Baustelle
Schon kleinste (Betriebs-)Störungen werden auf Baustellen zu teuren Fallen, die den teils minutiös ausgearbeiteten Plan ins Stocken bringen und die Baustelle im schlimmsten Fall brachliegt. Alles Faktoren, die das Unternehmen Geld und Sie Nerven kosten. Denken Sie nur dann mal an das Ausfüllen von Unfallberichten und den lästigen (aber notwendigen) Gesprächen mit den Beteiligten und der Versicherung. Stellen Sie mit den richtigen Maßnahmen sicher, dass der Betrieb auf der Baustelle weiterläuft– auch im Winter und der enge Zeitplan eingehalten werden kann.
Schritt 1: Gehen Sie die Aufgaben jetzt an
Die Organisation des Arbeitsschutzes, darunter die Gefährdungsbeurteilung und die Planung der Unterweisung sollten oben auf der Prioritätenliste sein. Sie haben jetzt noch etwas Zeit bis es richtig kalt und die Weihnachtszeit oder Jahreswechsel vor der Tür steht und Absprachen dadurch kaum noch möglich sind. Nur wenn Sie jetzt starten, können Sie Ihre Planungen noch pünktlich in die Tat umsetzen. Nutzen Sie die verbliebene Zeit, um das notwendige Zeit-Budget bei der Geschäftsführung durchzuboxen.
Schritt 2: Sorgen Sie durch Bereitstellung und Unterweisung für richtige Kleidung
Damit die Beschäftigten nicht unterkühlen, sollten Sie diese anweisen, geeignete Kleidung zu tragen:
Dazu gehören z. B.
- warme (Arbeits-)Hosen und Jacken, die ausreichend reflektieren; Alternative: Reflektierende Warnwesten der Kategorie 3.
- (Unter-)Wäsche aus Fleece (diese geben den Schweiß nach außen ab, halten aber die Wärme am Körper)
- Wintermützen, die über die Ohren reichen unter den Schutzhelmen.
- Ebenso sollten Sonnenbrillen bei „Schneeblindheit“ oder hoher Blendung getragen werden.
- Winterfeste, warme Schuhe
Die Mitarbeiter müssen sich laut § 5.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gegen Witterungseinflüsse geschützt umkleiden, waschen und wärmen können. Hier bieten sich mobile Container an.
In den Pausenräumen sind mindestens 21 Grad anzustreben, z. B. durch das Aufstellen von mobilen Heizgeräten. Ausnahme: Auf kleineren Baustellen bis maximal zehn Beschäftigten ist eine mobile Toilettenkabine mit Handwaschgelegenheit ausreichend. Wie so eine Toilettenkabine aussehen sollte, steht in der unter Punkt 4.1. im Anhang der ArbStättV) Ein Pausenraum muss es da nicht unbedingt geben.
PRAXISTIPP: Stellen Sie (heiße) Getränke zur Verfügung
Versorgen Sie die Beschäftigten mit ausreichend (heißen) Getränken, um sie warmzuhalten. Richten Sie dafür eine Möglichkeit ein, die die Beschäftigten zum Erwärmen der Getränke nutzen können (z. B. ein Wasserkocher).
Schritt 3: Sorgen Sie für eine wintertaugliche Beleuchtung und Sicherheit durch Unterweisung
Lassen Sie die Wege, Gerüste, Stege und Treppen mit mindestens 20 Lux ausleuchten. Ein dunkler Weg kann in vielen Fällen für Arbeitsunfälle und den damit verbundenen Ärger sorgen. Sie Details stehen in den ASR 3.4. Lassen Sie die Wege, Gerüste, Stege und vor allem die Treppen auf der Baustelle und Zufahrten zur Baustelle vom Winterdienst räumen und streuen. Hier sollten schnell abtauende und stark abstumpfende Taumittel eingesetzt werden.
PRAXISTIPP: Halten Sie dies explizit im Leistungsverzeichnis für den Dienstleister fest
Der Winterdienst auf Baustellen werden bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse z. B. für den Winterdienst gerne „mal vergessen“. Legen Sie auch hier, wie bei den anderen Räumungen explizite Zeitpläne fest. Weisen Sie die Beschäftigten an, dass diese nur die ausgeleuchteten Wege, Gerüste, Stege und Treppen nutzen.