• Fachbeitrag

Sicher und effizient arbeiten bei Dunkelheit, Eis und Schnee

Wenn andere noch schlafen, sind Räum- und Streudienste längst im Einsatz. Gehwege, Parkplätze, Betriebshöfe und Zufahrten müssen häufig vor Beginn des Berufsverkehrs von Schnee und Eis befreit werden. Ein großer Teil der Arbeiten findet deshalb bei Dunkelheit oder in der Dämmerung statt. Neben Kälte, Schnee, Nässe und Glätte wird damit die Sichtbarkeit der Beschäftigten zu einem zentralen Sicherheitsfaktor. ErgonomieMarkt gibt einen Einblick in die notwendigen Maßnahmen und Schutzvorkehrungen.

Die richtige Kleidung bei Winterdiensten

Die Arbeitsbedingungen im Winterdienst sind anspruchsvoll. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nennt unter anderem extreme Witterungsverhältnisse, Nachtarbeit, körperliche Beanspruchung und Arbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich als Belastungen. Schneefall, Nebel und Spritzwasser können die Sicht zusätzlich einschränken. Gleichzeitig bewegen sich Beschäftigte häufig an Straßen, auf Parkplätzen sowie an Ein- und Ausfahrten. Entsprechend wichtig ist Warnschutzkleidung. Die SVLFG weist darauf hin, dass Beschäftigte beim Winterdienst im öffentlichen Verkehrsbereich für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein müssen. Welche Warnschutzklasse erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.Grundlage ist die DIN EN ISO 20471. Die im November 2025 veröffentlichte DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“ unterscheidet drei Warnschutzklassen. Klasse 3 stellt die höchsten Anforderungen an die sichtbaren Flächen. Eine hohe Gefährdung kann laut DGUV unter anderem bei schlechten Sichtverhältnissen, Dunkelheit, hohem Verkehrsaufkommen oder höheren Geschwindigkeiten des vorbeifahrenden Verkehrs vorliegen.

Für Räum- und Streudienste ist dabei das Zusammenspiel der Materialien entscheidend. Fluoreszierendes Hintergrundmaterial erhöht vor allem bei Tageslicht die Auffälligkeit. Retroreflektierendes Material sorgt dagegen für Sichtbarkeit bei Dunkelheit. Trifft das Licht eines Fahrzeugscheinwerfers auf die Reflexstreifen, wird es in Richtung der Lichtquelle zurückgeworfen. Beschäftigte heben sich dadurch deutlicher von der dunklen Umgebung ab. Gerade beim Winterdienst ist das entscheidend. Wer morgens um fünf Uhr eine Zufahrt räumt oder auf einem Parkplatz Streugut verteilt, muss für Autofahrer möglichst früh erkennbar sein. Warnschutz darf deshalb nicht lediglich aus einigen reflektierenden Elementen bestehen. Die Kleidung muss entsprechend der Gefährdung ausgewählt und zertifiziert sein. Bei Warnkleidung der Klasse 3 muss der Torso umschlossen sein. Zudem müssen lange Ärmel oder lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen vorhanden sein.

Auch die Trageweise beeinflusst die Schutzwirkung. Werden Warnflächen durch andere Kleidungsstücke verdeckt oder ist die Kleidung stark verschmutzt, kann die Sichtbarkeit sinken. Gerade im Winterdienst setzen Schnee, Schlamm, Spritzwasser und Straßenschmutz den Materialien zu. Die DGUV nennt deshalb Reinigung, Pflege, Lagerung und Austausch ausdrücklich als Bestandteile des sicheren Umgangs mit Warnkleidung. Reflexflächen sollten regelmäßig auf Verschmutzung, Beschädigung und Verschleiß kontrolliert werden. Neben der Sichtbarkeit muss die Kleidung zuverlässig gegen Kälte und Nässe schützen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist darauf hin, dass dabei nicht allein die Lufttemperatur entscheidend ist. Auch Arbeitsschwere, Wärmeisolation der Kleidung, Einsatzdauer, Wind und Niederschlag beeinflussen die Kältebelastung.

Das ist für Räum- und Streudienste besonders relevant. Wer Schnee schaufelt oder einen Streuwagen bewegt, produziert viel Körperwärme und kann selbst bei Minusgraden schwitzen. Bei anschließenden Kontrollfahrten oder weniger bewegungsintensiven Arbeiten steigt dagegen die Gefahr des Auskühlens. Sinnvoll ist deshalb ein Mehrlagensystem. Eine körpernahe Funktionsschicht transportiert Feuchtigkeit von der Haut weg, eine zweite Schicht isoliert. Die Außenschicht schützt vor Wind, Schnee und Regen und übernimmt gleichzeitig die notwendige Warnfunktion. Beim Wetterschutz ist seit 2026 eine neue Norm zu beachten. Die DIN EN ISO 24232:2026-05 „Schutzkleidung – Schutz gegen Regen“ hat die bisherige DIN EN 343:2019-06 abgelöst. Sie definiert Anforderungen an Kleidung zum Schutz vor Niederschlag wie Regen und Schneeflocken sowie vor Nebel und Bodenfeuchtigkeit. Auch Hände und Füße benötigen besonderen Schutz. Die SVLFG empfiehlt Thermoarbeitshandschuhe, die je nach Tätigkeit gegen Kälte, Nässe und mechanische Belastungen schützen. Beim Schuhwerk sind neben Wärme- und Nässeschutz vor allem rutschhemmende Sohlen wichtig.

Text: Daniel Faust/Quelle: SLVFG, BAuA und DGUV