• Fachbeitrag

Unterweisen Sie die Mitarbeiter in diesen Punkten

Das E-Bike als Transportmittel: Wie Sie die Beschäftigten richtig unterweisen und Ihre Pflicht erfüllen Dass ein Auto genauso ein Arbeitsmittel ist, wie eine Leiter oder ein Werkzeug und Beschäftigte für den sicheren Gebrauch unterwiesen werden müssen, ist mittlerweile in den Unternehmen angekommen. Doch dass auch ein Fahrrad bzw. ein E-Bike, auch Pedelec genannt, zu dieser Gruppe der zu Arbeitsmittel gehört, ist leider bei weitem nicht so verbreitet. Was Sie bei Ihren Unterweisungen zur Nutzung und Beladung von E-Bikes vermitteln müssen, habe ist hier zusammengestellt.

E-Bikes sind ein Arbeitsmittel wie jedes andere auch

Grundlegendes zum E-Bike 
E-Bikes sind Fahrräder
- mit integriertem Elektro-Motor, „der den Fahrer während des Tretens bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützen.“ 
- deren Motorleistung 250 Watt nicht übersteigen darf (§1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz). 
Ein E-Bike wird bei der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) genauso behandelt wie ein normales Fahrrad („DGUV Information 208-047“, 2015) 
Nutzen Sie die folgende Formulierungshilfe für die Benutzung und das Beladen der E-Bikes.

Vor jeder Nutzung:
1. „Führen Sie vor Fahrtantritt an Ihrem E-Bike eine Sicht- und Funktionsprüfung durch. Falls Teile nicht funktionieren, verschmutzt oder beschädigt sind, nutzen Sie dieses E-Bike nicht weiter. Melden Sie es umgehend bei Ihrem Vorgesetzten.“
2. „Ist der Akku unbeschädigt und geladen? Sehen Sie Verschmutzungen oder Kratzer, Dellen am Akku? Wenn ja, nutzen Sie das E-Bike nicht weiter. Melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten.“ 
3. „Prüfen Sie, ob der Schnellspanner und die Verschraubungen fest sind.“ 
4. „Sind die Bremsen funktionstüchtig? Führen Sie mehrere Funktionsprüfungen durch: Reagiert die Bremse auf Ihr Betätigen? Falls nicht, melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten.“
5. „Überprüfen Sie die Pedale: Sind diese fest und unbeschädigt? Falls nicht, melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten.“
6. „Sitzt der Sattel fest? Stellen Sie ihn richtig von der Höhe ein.“
7. „Prüfen Sie, ob der Lenker und seine Teile fest sind. Falls nicht, melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten. Stellen Sie den Lenker auf Ihre Bedürfnisse ein.“
8. „Sind die Räder unbeschädigt? Prüfen Sie, ob sie verschmutzt oder beschädigt (z. B. Risse, Schrammen) sind. Falls sie Mängel oder Schäden feststellen, nutzen Sie das E-Bike nicht weiter und melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten.“
9. „Prüfen Sie den Reifendruck und das Profil.“ 
10. „Sind die Kette bzw. der Zahnriemen richtig gespannt? Falls nicht, melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten.“ 
11. „Funktioniert die Beleuchtung? Falls nicht, melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten.“
12. „Sind die Front-, Rück- und Speichenrückstrahler vorhanden und funktionstüchtig bzw. unbeschädigt und sauber? Falls nicht, melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten.“
13. „Funktioniert die Klingel? Falls nicht, melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten.“

Vor jedem Beladen
1. „Überladen Sie Ihr E-Bike nicht, um Gefährdungen und Belastungen für sich selbst und andere sowie Schäden am E-Bike oder an der Ladung zu vermeiden. Halten Sie die maximale zulässige Nutzlast gemäß Betriebsanleitung des Herstellers/Betriebsanweisung ein. Die Angaben finden Sie in den Datenblättern.“ 
2. „Stellen Sie sicher, dass das E-Bike einen sicheren Stand hat. Stellen Sie es auf eine ebene und gerade Fläche.“
3. „Sorgen Sie für eine gleichmäßige Lastverteilung.“
4. „Sichern Sie die Ladung gegen Bewegung nur an den vorgesehenen Ladungsvorrichtungen z.B. Gepäckträger, -taschen.“

Fazit: Immer häufiger kommen E-Bikes in Unternehmen als Transportmittel oder als Fortbewegungsmittel zum Einsatz. Auch wenn sie keine KfZs oder NfZ sind, gehen von ihnen ebenso Gefahren für die Beschäftigten oder Besucher auf dem Gelände aus. 
Achten Sie in Ihrer Unterweisung entsprechend auf eine klare Formulierung, um den Beschäftigten den Ernst der Gefahren zu verdeutlichen. 

 

Text: Redaktion ErgonomieMarkt