- Fachbeitrag
UV-Strahlung kann schon im März zum Problem werden
Arbeitsschutz bei hohen Temperaturen
„Studien zum Thema belegen, dass die Produktivität bei der Arbeit abnimmt, je wärmer es wird“, sagt Sebastian Dohm, Wissenschaftler am Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) im Bereich Technische Schutzmaßnahmen, Raumklima, Innenraumarbeitsplätze. Vor allem bei gesundheitlich vorbelasteten Beschäftigten steigt darüber hinaus das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Unternehmen und Einrichtungen sollten daher Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen.
Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
„Besonders bei der Arbeit und dem Aufenthalt im Freien können hohe Temperaturen im schlimmsten Fall zu einem Hitzschlag führen, der lebensbedrohlich werden kann. Schwere Arbeitsunfälle durch Hitzschlag verdeutlichen immer wieder: Hitze kann tödlich sein!
Viele Unternehmen und Einrichtungen haben die Risiken von Hitze bereits erkannt und Schutzmaßnahmen ergriffen, aber noch längst nicht alle. Daher werben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anlässlich des bundesweiten Hitzeaktionstags dafür, auch in der Arbeits- und Bildungswelt weiter für die Gefahren von Hitze zu sensibilisieren. In Fragen des Hitzeschutzes stehen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unternehmen und Einrichtungen mit ihren Strukturen und Angeboten zur Beratung und Qualifizierung zur Seite - hier wird bereits seit Jahren wichtige und wissenschaftsbasierte Präventionsarbeit geleistet, die die Folgen des Klimawandels antizipiert. Unser gemeinsames Ziel muss sein: Menschen müssen wissen, welche Maßnahmen vor gefährlicher Hitze schützen, wie sie bei anderen Hitzeerkrankungen erkennen und wie sie Betroffenen helfen können. Die Häufigkeit extremer Wetterereignisse wie Hitzewellen, aber auch Stark- und Dauerregen wird durch den Klimawandel weiter steigen. Als Gesellschaft und Volkswirtschaft müssen wir uns darauf vorbereiten.“
Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Arbeitsstättenverordnung. Die Technische Regel ASR A 3.5 „Raumtemperatur“ empfiehlt, bereits ab 26 Grad Raumtemperatur Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bei 30 Grad und mehr ist vorgeschrieben, dass Unternehmen und Einrichtungen zum Schutz der Beschäftigten tätig werden müssen.
Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip
In der Gefährdungsbeurteilung ermitteln Führungskräfte, welche Maßnahmen greifen. Dabei haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen. An heißen Tagen die Jalousien geschlossen zu halten und Ventilatoren aufzustellen, gehört beispielsweise zu den technischen Möglichkeiten. Wenn organisatorisch möglich, kann es zudem helfen, die Arbeitszeiten flexibel zu halten, damit Beschäftigte bereits in den kühlen Morgenstunden ihre Arbeit aufnehmen können. Schließlich können Unternehmen und Einrichtungen noch die Bekleidungsregeln lockern oder Dienstkleidung bereitstellen, die für höhere Temperaturen geeignet ist. Bei der Wahl der Maßnahmen sei deren Wirksamkeit entscheidend, so Experte Dohm.
Klimawandel verstärkt UV-Strahlung
Beschäftigte, die nicht in Räumen, sondern regelmäßig im Freien arbeiten, müssen nicht nur vor Folgen von Hitze geschützt werden. Die natürliche UV-Strahlung kann verschiedene Formen von Hautkrebs auslösen.
Ab Frühjahr an UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel denken
Wie stark die Belastung durch UV-Strahlung ist, gibt der UV-Index tagesaktuell an. Bereits ab März erreicht er die Stufe 3, sodass Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wer überwiegend im Freien arbeitet, sollte dann lange Kleidung tragen, eine Sonnenbrille aufsetzen sowie eine Kopfbedeckung mit Krempe oder Nackenschutz. Unternehmen müssen ihrer Belegschaft geeignete UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel bereitstellen.
Arbeitszeiten anpassen und Schattenspender anbieten
Mittags, wenn die Sonnenstrahlung am intensivsten ist, sollten Beschäftigte Schatten aufsuchen können. Sonnensegel, -schirme oder andere Überdachungen verbessern den UV-Schutz im Freien. Idealerweise halten sich Beschäftigte während dieser Zeit erst gar nicht draußen auf. Das unterstützen Unternehmen, indem sie flexible Arbeitszeiten ermöglichen. Die Belegschaft sollte früh mit den Tätigkeiten im Freien beginnen und mittags lang pausieren können.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
10117 Berlin