• Fachbeitrag

Mit diesen Auswirkungen sollten Unternehmen rechnen

Viele Unternehmen sind verunsichert: Welche Konsequenzen hat der seit 1. April legale Konsum von Cannabis für den Betrieb? Und kann unter solchen Umständen der Arbeitsschutz überhaupt noch gewährleistet werden? Stefan und Anna Ganzke sind Sicherheitsingenieure und Geschäftsführer der Wandel Werker Consulting GmbH und haben sich darauf spezialisiert, Unternehmen bei der systematischen und

Arbeitsschutz nach der Cannabis-Legalisierung

Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Seitdem tauchen immer wieder Medienberichte auf, die vor den drastischen Folgen für den Arbeitsschutz warnen. Insbesondere das Bedienen von Arbeitsmitteln und Maschinen durch Menschen unter Drogeneinfluss wird dabei regelmäßig als drohendes Szenario dargestellt. Bei den Unternehmern wächst daher die Verunsicherung: Was müssen sie jetzt tun, um die Sicherheit in ihren Betrieben weiterhin gewährleisten zu können? Gibt es überhaupt etwas, was sie tun können? „Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat zunächst keine erheblichen neuen Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Nur weil diese Droge bisher nicht legal war, heißt es nicht, dass sie nicht bereits konsumiert wurde. Gerade weil in Unternehmen stets ein Querschnitt der Gesellschaft arbeitet, bestand diese Herausforderung bereits vor dem 01. April“, meint der Arbeitsschutz-Experte Stefan Ganzke.

„Das bedeutet allerdings nicht, dass die Betriebe auf die neue Situation nicht reagieren müssten. Der Schlüssel zum Erfolg liegt, wie so oft im Arbeitsschutz, in der Entwicklung von gelebten Prozessen und Systemen sowie in der Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitern. Das gilt es jetzt auch noch einmal für den Fall Cannabis zu prüfen“, ergänzt Sicherheitsingenieurin Anna Ganzke. Die beiden Gründer und Geschäftsführer der Wandel Werker Consulting GmbH unterstützen Unternehmen bei der Weiterentwicklung der betrieblichen Sicherheitskultur, um nachhaltig Arbeitsunfälle zu reduzieren. Hierbei setzt das Unternehmen auf die Befähigung und Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitern sowie die Weiterentwicklung und Etablierung von neuen Prozessen und Organisationsstrukturen. 

So sieht die Gesetzeslage aus
Für alle Arbeitnehmer in Deutschland gibt es verbindliche Unfallverhütungsvorschriften. Diese wurden von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassen und befassen sich mit sämtlichen Aspekten des Gesundheitsschutzes. Bereits in der ersten Vorschrift dieses Regelwerks, der DGUV Vorschrift 1, wird festgehalten: „Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.“

Diese Maßnahmen sollten Unternehmen jetzt ergreifen

1. Gefährdungsbeurteilung anpassen: 
Die Gefährdungsbeurteilungen sollten noch einmal grundlegend vor dem Hintergrund des Drogenkonsums überprüft werden. Grundsätzlich sollten hierbei neben der zuständigen Führungskraft auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsrat, der Betriebsarzt und sofern vorhanden auch ein Suchtberater eingebunden werden. Gemeinsam gilt es zu prüfen, ob die notwendigen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

2. Mitarbeiter unterweisen: 
Selbst wenn das Verbot von Alkohol- und Drogenkonsum in der allgemeinen Unterweisung vorhanden ist, sollte bedingt durch die Aktualität der Legalisierung eine separate Unterweisung der Mitarbeiter erfolgen. Diese Unterweisung kann in Sicherheitskurzgesprächen oder Kurzunterweisungen erfolgen.

3. Führungskräfte befähigen: 
Führungskräfte sollten mit gutem Beispiel vorangehen und Mitarbeiter ansprechen, bei denen sie das Gefühl haben, dass ein Drogenkonsum vorliegt. Hierfür müssen die meisten Führungskräfte allerdings erst einmal vorbereitet werden, weil solche Gespräche nicht zu ihren täglichen Aufgaben gehören.

4. System für Früherkennung schaffen: 
Neben der Befähigung und Sensibilisierung braucht es auch entsprechende Prozesse und Strukturen. Die Meldung von auffälligen Mitarbeitern muss einfach und schlank gehalten werden. Weiterhin empfiehlt es sich auch, dass Unternehmen einen Fahrplan besitzen, wenn Suchterkrankungen vorliegen. Hier gehört es auch zum Verantwortungsbewusstsein eines guten Arbeitgebers, Angebote bereitzustellen.

5. Safety Mindset etablieren: 
Am Ende sind alle genannten Maßnahmen nur erfolgreich, wenn auch die Einstellung beziehungsweise das Safety Mindset der Führungskräfte und Mitarbeiter stimmt. Wer bereits seit Jahren beim Thema Alkohol wegschaut, wird das auch jetzt beim Konsum von Cannabis tun. Es braucht einen offenen Umgang mit Fehlern und den Mut, diesen anzusprechen.

Wandel Werker Consulting GmbH
42103 Wuppertal