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BG BAU entwickelt Arbeitsschutzprämien weiter
Änderungen werden zum 1. Juli wirksam
Neu in den Förderkatalog aufgenommen werden Drohnen sowie temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. Gerade Drohnen könnten auf Baustellen künftig eine größere Rolle spielen, etwa bei Kontroll- oder Reinigungsarbeiten an Dächern, Fassaden, Schächten oder schwer zugänglichen Bereichen. Die BG BAU bezuschusst künftig nicht nur die Anschaffung der Geräte, sondern auch den Drohnenführerschein sowie die Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Förderung ist beitragsabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Betrieb.
Auch bei Absturzsicherungen setzt die BG BAU neue Schwerpunkte. Hintergrund ist die weiterhin hohe Zahl schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle durch Abstürze auf Baustellen. Gefördert werden künftig temporäre Sicherungssysteme für Schalungsarbeiten sowie Schutzlösungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachflächen.
Je nach Fördermodell sind Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro möglich. Bei der beitragsabhängigen Förderung übernimmt die BG BAU bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten. Parallel dazu wird das Fördersystem neu strukturiert. Statt bisher fünf Förderstufen gelten ab Juli nur noch vier Kategorien, die sich am Mitgliedsbeitrag orientieren. Unternehmen können dadurch teilweise höhere Zuschüsse erhalten.
Die maximale Fördersumme reicht künftig von 250 Euro bei kleinen Mitgliedsbeiträgen bis zu 20.000 Euro für größere Betriebe. Nach Angaben der BG BAU soll das Verfahren dadurch einfacher und zugleich leistungsfähiger werden. Gleichzeitig laufen mehrere bisherige Arbeitsschutzprämien zum 30. Juni 2026 aus.
Betroffen sind unter anderem Förderungen für Dieselpartikelfilter, Defibrillatoren, Staubschutzsysteme oder Zugangssysteme für mobile Baumaschinen. Für Unternehmen gilt jedoch eine Übergangsregelung: Produkte, die noch vor dem Stichtag angeschafft werden, können bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum zur Förderung eingereicht werden.




