• Fachbeitrag

Sichtprüfung und Prüfung mit der Hand sind unerlässlich

Früher oder später nimmt auch die beste Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Schaden. Was ist dann zu tun? Und wer ist eigentlich für den sicheren und einwandfreien Zustand der PSA verantwortlich? Die Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“ im VTH Verband Technischer Handel e.V. klärt auf. Die hauptsächliche Verantwortung für eine funktionsfähige und sichere Schutzausrüstung im Betrieb trägt der Arbeitgeber. Er hat für die erforderliche Instandhaltung und den Austausch von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zu sorgen sowie einen bleibenden Schutz und einen guten hygienischen Zustand zu gewährleisten.

Foto: VTH/Kollaxo

Wie lange sind Persönliche Schutzausrüstungen funktionsfähig?

Eine besonders wichtige PSA ist der Kopfschutz. Hier gibt es im beruflichen Kontext den Industrieschutzhelm sowie die Industrie-Anstoßkappe. Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Mängeln dürfen weder Helm noch Anstoßkappe weiterbenutzt werden. 

Der Kopfschutz muss vom Arbeitgeber sofort aus der betrieblichen Nutzung entfernt werden, selbst wenn das Ende der Gebrauchsdauer noch nicht erreicht ist oder wenn eine Beschädigung des Kopfschutzes nicht erkennbar ist. 

Bei den Schutzhelmen wird zwischen Helmen aus thermoplastischen und solchen aus duroplastischen Kunststoffen unterschieden. Für die meisten thermoplastischen Helme gilt eine Gebrauchsdauer, gemessen ab Herstellungsdatum, von maximal vier Jahren. Die Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen aus duroplastischen Kunststoffen ist oft doppelt so lang, also bis zu acht Jahren. Ihre Gebrauchsdauer kann aber ebenfalls vor allem durch mechanische Beschädigungen und Witterungseinflüsse, wie UV-Strahlung, beeinflusst werden, sodass die reale Gebrauchsdauer deutlich kürzer sein kann. 

Sicht- und Knacktest
Für die Bewertung des sicheren und funktionsfähigen Zustands eines Schutzhelms lassen sich zwei Methoden anwenden: der einfache Sichttest und der sogenannte „Knacktest“. Beide Verfahren müssen den Beschäftigten in Schulungen und Unterweisungen beigebracht werden. Denn auch die Arbeitnehmenden stehen in der Verantwortung, die Funktionsfähigkeit ihrer PSA regelmäßig zu überprüfen. 

Mit dem Knacktest wird die „Versprödung“ des Helms überprüft. Er funktioniert bei Helmschalen aus thermoplastischem Kunststoff ohne Glasfaserverstärkung. Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm nicht mehr benutzt werden.

Beratung im Technischen Handel 
Nicht nur der Helm, sondern jedes einzelne PSA-Produkt hat seine spezifischen Anzeichen für den allmählichen Verlust der Schutzfunktion, auf die ihr Träger und die Verantwortlichen im Betrieb kontinuierlich achten müssen. Der Technische Handel kennt durch seine Qualitätspartnerschaft mit den wichtigsten Herstellern alle Fakten und Details und kann seine Kunden kompetent und umfassend beraten. 

Was gibt es bei Sicherheitsschuhen zu beachten?
• Sicherheitsschuhe sollten je nach Nutzungsintensität alle sechs bis zwölf Monate ausgetauscht werden – vor allem dann, wenn die Schuhe jeden Tag getragen werden. Zusätzlich sollte der Zustand der Schuhe vor jedem Tragen überprüft werden. 
• Besonders kritisch zu betrachten sind das Obermaterial und die Laufsohlen. Vor allem die Sohle neigt zu schnellem Verschleiß. Bei einem Defekt in der Sohle muss der Schuh sofort gewechselt werden. 
• Kleine Risse im Obermaterial sind (je nach Einsatzort) etwas weniger kritisch, müssen aber laufend daraufhin kontrolliert werden, ob sie größer werden. 
• Sohle und Obermaterial sollten nach jedem Tragen gereinigt werden. Auf diese Weise können Verschleißspuren zeitnah und rechtzeitig identifiziert werden.

VTH Verband Technischer Handel e.V.
40479 Düsseldorf