- Fachbeitrag
Stolpern, Rutschen, Stürzen sorgt immer für Störungen im Ablauf
SRS-Unfälle im Unternehmen
Die Gefahrenquellen sind vielfältig und hängen stark von den örtlichen Gegebenheiten eines Betriebs ab. Unebenheiten auf dem Firmengelände, etwa Schlaglöcher auf dem Parkplatz, stellen ebenso ein Risiko dar wie glatte oder nasse Böden im Eingangsbereich bei ungünstiger Witterung. Auch im Innenbereich lauern zahlreiche Stolperfallen: lose Kabel, falsch abgestellte Gegenstände wie Leitern oder Transportwagen, aber auch frisch gereinigte, noch feuchte Bodenflächen. Hinzu kommen Fehler im Umgang mit Arbeitsmitteln, etwa der Griff zum ungeeigneten Aufstiegshilfsmittel wie einem Bürostuhl, oder der Einsatz zu kleiner Transportwagen, von denen Material herabfallen und zu gefährlichen Hindernissen werden kann. Selbst Unaufmerksamkeit oder Leichtsinn – etwa das Überspringen mehrerer Stufen – führen immer wieder zu Sturzunfällen. Neu ist außerdem die wachsende Rolle elektronischer Geräte: Beschäftigte, die während des Gehens auf Smartphone oder Tablet blicken, übersehen Hindernisse häufig vollständig.
Ein Blick in das gesetzlich vorgeschriebene Unfallbuch verschafft Verantwortlichen einen wertvollen Überblick über vergangene Vorfälle und typische Gefahrenmuster. Ergänzend lohnt sich das Gespräch mit langjährigen Mitarbeitenden, die Erfahrungen beisteuern können, die nicht immer schriftlich dokumentiert wurden.
Unterweisungen sind ein zentraler Baustein im systematischen Arbeitsschutz und zudem gesetzlich verpflichtend. § 12 des Arbeitsschutzgesetzes fordert eine Unterweisung bei Einstellung, bei Veränderungen des Aufgabenbereichs sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien. Sie ermöglichen den direkten Austausch mit Beschäftigten, schaffen Bewusstsein für Gefahren und vermitteln korrektes Verhalten – häufig am besten durch anschauliche Demonstrationen. Fehlende oder fehlerhafte Unterweisungen können für Unternehmen teuer werden: Bußgelder bis zu 10.000 Euro sowie eventuelle Regressforderungen der Berufsgenossenschaften bei Unfallkosten sind möglich.
Für Wiederholungsunterweisungen gibt es keine gesetzlich festgelegten Fristen. Die Abstände richten sich nach den betrieblichen Gefährdungen und deren Bewertung. In der Praxis hat sich ein jährlicher Rhythmus bewährt – nicht zuletzt, um Wissen aufzufrischen und die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen zu überprüfen.
Inhaltlich sollten Unterweisungen alle relevanten Risikobereiche abdecken. Dazu gehört heute vor allem der Umgang mit Smartphones: Private Geräte haben während der Arbeit – sofern es keine explizite Ausnahme gibt – nichts verloren, da sie die Aufmerksamkeit der Beschäftigten stark herabsetzen. Wege, Treppen und Verkehrsflächen müssen frei gehalten werden; auftretende Störungen wie lose Kabel oder verschmutzte Flächen sind zu beseitigen oder zu melden. Treppen sind mit Handlauf zu nutzen, Sprünge von Absätzen oder Laderampen zu unterlassen. Auch korrekte Aufstiegshilfen und ihre sichere Anwendung sollten demonstriert werden, ebenso die richtige Auswahl und Handhabung von Transportwagen. Auf Baustellen gilt es, Gruben und Öffnungen konsequent abzusperren und zu kennzeichnen. Zusätzlich sind Hinweise zum Tragen geeigneten Schutzschuhwerks sowie klare Regelungen zu Alkohol, Drogen und Medikamenten unabdingbar, da diese die Unfallgefahr massiv erhöhen.
Darüber hinaus gewinnen organisatorische und bauliche Maßnahmen an Bedeutung. Viele Unternehmen setzen inzwischen auf visuelle Hinweise wie gut sichtbare Bodenmarkierungen oder Piktogramme, die auf Gefahrenzonen aufmerksam machen. Rutschhemmende Bodenbeläge im Eingangsbereich, Schwellenreduktionen, Kabelmanagement-Systeme oder automatische Türanlagen können dieUnfallgefahr nachhaltig senken. Ebenso empfiehlt es sich, Verkehrswege regelmäßig zu inspizieren und Mängel systematisch zu dokumentieren. Ein standardisierter Rundgang – etwa wöchentlich oder monatlich – hilft, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor es zu einem Unfall kommt.
Text: Redaktion ErgonomieMarkt




